Honorar

Die Kosten einer Therapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Bitte klären Sie die individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrem Versicherungspartner ab.


Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten üblicherweise nicht. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn eine lange Wartezeit nicht zumutbar wäre, können Sie die Kosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Kasse stellen, in dem Sie die Dringlichkeit der psychotherapeutischen Behandlung und die voraussichtlichen Wartezeiten, die bei Vertragstherapeuten anfielen, nachweisen.

Psychotherapeutische Einzelsitzung  (60 min) 60 €
Paartherapeutische Sitzung   (60 min) 60 €
Vorträge/Workshops  (60 min) 60 € + Fahrkosten


Honorare für psychotherapeutische Behandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sie können als Sonderausgaben (§ 13 Abs. 3 SGB V) in der Steuererklärung geltend gemacht werden.